Es gibt viele Gründe aus denen nicht nur das Leben selbst, sondern auch die finanziellen Verhältnisse aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Das Wagnis der Selbständigkeit kann ebenfalls schiefgehen. Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen, die zahlungsunfähig sind und ein Insolvenzverfahren anstreben. Die Ausarbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen, der Insolvenzantrag und Antrag auf Restschuldbefreiung sind neben anderen insolvenzrechtlichen Themen mein Aufgabengebiet.
Des Weiteren gehört die Durchführung von Vergleichsverhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung durch Vergleichszahlungen sowie Forderungsmanagement / Inkasso mit zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner berate und unterstütze ich Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn unter anderem aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten eines Vertragspartners die Erfüllung der vereinbarten Vertragspflichten oder die Beendigung von Verträgen zum Streitpunkt geworden sind.
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn ich Sie bei einer Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren, einem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung oder einem anderen Anliegen aus dem Insolvenzrecht vertreten soll.
Gerne nehme ich mir für Sie und Ihren individuellen Sachverhalt ausreichend Zeit – rufen Sie einfach an unter der
Telefonnummer 0561 / 73 99 60 66
um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.